Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ausbildungswochen.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am:     14.07.2021
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am:    14.07.2021
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:    Selbstbewertung

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Es existieren visuelle Kurzvideos mit einem erklärenden Text, welche nicht vom Screenreader übersprungen werden können, da kein aria-hidden=true gesetzt ist (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1).
  • In Überschriften, z.B. für einzelne Blogbeiträge, werden keine lang-Attribute ausgegeben (WCAG Erfolgskriterium 3.1.2)
  • Verschiedene Browser könnten Inhalte unterschiedlich darstellen oder der Aufbau der Seite dauert länger. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.1)
  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
  • Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente. Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.

 

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf den Websites des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 2162-0

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefreiheit(at)stmwi.bayern.de. Dort können Sie ebenfalls Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf

  • dem Portal Bayern barrierefrei und
  • der Internetseite des  Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de 

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