EINGETÜTET: MINDESTVERGÜTUNG FÜR AZUBIS!

Klar, Kohle ist nicht alles. Aber egal für welche Ausbildung du dich entscheidest: Sie sollte fair bezahlt sein. Und genau das ist jetzt gesetzlich geregelt: mit dem neuen Mindestlohn für Azubis! Wir erklären, was dahintersteckt.

BBIG-NOVELLE 2020: BITTE WAS?

Was klingt wie eine Mischung aus Reality-Show und Schul-Lektüre ist ein Gesetz, das berufliche Ausbildungen regelt: das BBiG. Und das wurde jetzt sozusagen gepimpt: Seit dem 01.01.2020 gibt es ein paar coole Änderungen: modernere Namen für Abschlüsse und einen Azubi-Mindestlohn!

Die neuen Abschluss-Namen sollen die Prüfungen der Azubis genauso wertschätzen wie die Abschlüsse von Studierenden: „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“. Und: Für Ausbildungen, die bisher vergleichsweise gering bezahlt wurden, gibt es jetzt eine „Mindestvergütung für Auszubildende“.

DER „AZUBI-MINDESTLOHN“: DIE FAKTEN

Auszubildende verdienen jetzt im 1. Jahr mindestens 515 Euro im Monat. Bisher lag das Gehalt in einigen Branchen und Regionen unter 500 Euro. Dieser Startbetrag wird in den kommenden Jahren weiter angehoben: 2023 werden es mindestens 620 Euro sein. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr landet ebenfalls ein höherer Mindestbetrag auf dem Azubi-Konto.

Du willst mehr über die BBiG-Novelle und die neue Mindestvergütung für Azubis wissen? Hier gibt‘s die offiziellen Fakten zum Weiterlesen:

Infos zur BBiG-Novelle und dem neuen Azubi-Mindestlohn

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